Fachgebiet
Arbeitsrecht
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von der Kündigung bis zum Aufhebungsvertrag.
Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Prüfung der Wirksamkeit
- Abfindungsverhandlung
- Fristen beachten (3 Wochen!)
Abmahnung
- Gegendarstellung verfassen
- Entfernung aus Personalakte
- Prüfung der Rechtmäßigkeit
- Vorbereitung auf Kündigung
Aufhebungsvertrag
- Prüfung der Konditionen
- Verhandlung der Abfindung
- Sperrzeit bei Arbeitslosengeld
- Freistellungsregelungen
Lohn & Gehalt
- Ausstehende Lohnzahlungen
- Überstundenvergütung
- Urlaubsabgeltung
- Zeugnisnoten
Für Arbeitgeber
- Kündigung rechtssicher gestalten
- Abmahnungen formulieren
- Arbeitsverträge prüfen
- Betriebsrat & Mitbestimmung
Sonstiges
- Mobbing & Diskriminierung
- Betriebsübergang (§ 613a BGB)
- Elternzeit & Mutterschutz
- Wettbewerbsverbote
Wichtig: Klagefrist!
Bei einer Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Warten Sie nicht – kontaktieren Sie uns sofort!
